Verbandszugehörigkeiten:
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- Naturärzteverband Schweiz
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- EMR Erfahrungsmedizinisches Register
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- Stiftung ASCA
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- EGK Gesundheitskasse
Abrechnung/Inkasso über Ärztekasse
Die Ärztekasse als Dienstleister übernimmt stellvertretend für uns die Rechnungsstellung, den Rechnungsversand und das Inkasso.
Sie erhalten zu gegebener Zeit Ihre Therapieabrechnung mit den angefallenen Kosten.
Bitte überweisen Sie diese Rechnung pünktlich mit dem beigelegten Zahlungsträger auf das angegebene Konto der Ärztekasse. Ein Rechnungsdoppel für eine allfällige Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse liegt bei.
Bitte warten Sie nicht, bis Ihre Krankenkasse Ihnen diese Rückerstattung beglichen hat, wenn diese längere Zeit in Anspruch nimmt.
Bei einem Zahlungsversäumnis versendet die Ärztekasse quasi automatisch eine Mahnung, was unnötige Kosten verursacht.
Bei einem Schuldigbleiben des Rechnungsbetrages, auch nach wiederholter Zahlungsaufforderung leitet die Ärztekasse durch die Inkassomed AG die Betreibung ein.
Damit würden erhebliche Mehrkosten für den Schuldner anfallen.
Ethische Richtlinien
Als Therapeut anerkenne ich die Möglichkeiten und Grenzen meiner Therapie entsprechend meiner Kompetenzen und meiner Behandlungsformen. Ich arbeite dabei gemäss meiner Qualifikation und Erfahrung. Ich übe meine therapeutische Tätigkeit nur solange aus, als dies noch im Interesse meiner Klienten/-innen ist und ihrem Fortschritt dient.
Ich bin mir bewusst, dass meine persönlichen Werte und Vorstellungen meine Arbeit beeinflussen. Ich respektiere dabei ebenso die Meinungen meiner Klienten/-innen.
Meine Klienten/-innen werden sachlich und ehrlich über meine therapeutische Arbeit informiert. Es werden klare Abmachungen getroffen, insbesondere über die Art und Grenzen meiner Behandlung und die finanziellen Bedingungen. Dabei respektiere ich das Recht meiner Klienten/innen auf Selbstbestimmung.
Über meine Behandlungen wird immer ein Verlaufsbericht geführt. Dokumente und Informationen meiner Klienten/-innen werde ich vertraulich behandeln und vor dem Zugriff Dritter bewahren.
Ich verpflichte mich grundsätzlich der Schweigepflicht über alles, was mir im Rahmen meiner Berufsausübung anvertraut wird. Wenn ich durch gesetzliche Bestimmungen zu einer Auskunft verpflichtet werde, informiere ich meine Klienten/-innen vollumfänglich darüber.
Sie verpflichte mich, jederzeit Rechenschaft über den Therapieverlauf geben zu können. Klienten/-innen haben auf Verlangen ein Einsichtsrecht in die Dokumentation ihrer Krankheitsgeschichte, bzw. Behandlung.
An meine Behandlungsräume stelle ich die Anforderungen, dass sie ruhig, ordentlich und sauber sind und über die nötigen Einrichtungen verfügen.
Prozessqualität, Weiterbildung
Ich bürge für einen möglichst hohen Standard an professioneller Kompetenz und Integrität und verpflichte mich, diese dauernd weiterzubilden und zu vertiefen. Ich halte mich in meinen Fachbereichen durch fortlaufende Aus- und Weiterbildung auf dem neuesten Stand. Ich verpflichte mich, keine Behandlungsvereinbarungen einzugehen, die nicht meinem Ausbildungsstand entsprechen. Ich behandle Klienten/-innen, die bereits in einer anderen Therapie oder Behandlung sind, nach vorherigem Einverständnis, so weit wie möglich und sinnvoll in Absprache und Koordination mit den betreffenden Therapeuten/-innen.
Honorarrichtlinien
Das Honorar ist im Anmeldebogen transparent vereinbart. In der Regel werden Erstgespräche, nach denen eine Therapie zustande kommt, in Rechnung gestellt. In Ausnahmefällen kann ein Sozialtarif gewährt werden.
Klienten/-innen haben einen Anspruch auf eine krankenkassenkonforme Rechnung respektive Therapiebestätigung.
Verrechnet wird die effektive Zeit, ab der Terminvereinbarung bis zur Beendigung der Therapie, zuzüglich Akteneinsicht, Reinigung, Desinfektion der Liegen resp. Geräte, Protokollierung und ggfs. einer neuen Terminvereinbarung. Bei einem zu spät kommen, verkürzt sich entsprechend die Behandlungszeit.
Therapieversäumnisse und kurzfristige Abmeldungen
Therapieversäumnisse und kurzfristige Abmeldungen von kürzer als 24 Stunden werden in der Regel mit 1 Sunde Therapiezeit verrechnet.
Abmeldungen müssen zu den üblichen Geschäftszeiten Montag bis Freitag erfolgen und bestätigt werden.
Der Patient trägt die Verantwortung bei nicht eingegangenen, nicht zustellbaren oder nicht rechtzeitig eingegangenen Abmeldungen per Email, Post oder Anrufbeantworter.
Abmeldungen an Wochenenden per Email oder auf Anrufbeantworter sind nicht akzeptabel und müssen verrechnet werden.
Weitere wichtige Informationen rund um das Therapie-Setting entnehmen Sie bitte aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie unten angehängt.
Anmelde-Fragebogen
- Anmelde-Fragebogen.pdf
Krankenkassen Abklärung
- Krankenkassen-Abklärung.pdf
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen.pdf